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Keller und Vorratsraum
Lauben dürfen nicht unterkellert sein. Erlaubt ist nur ein kleiner Vorratsraum unter der Laube, der über eine Einstiegsklappe im Laubeninneren zugänglich ist. Er darf nicht mehr als zwei Quadratmeter groß und höchstens 80 Zentimeter tief sein.
Mobile Gerätebox
Außer der Laube darf es im Kleingarten kei festen Bauten geben. Separat stehende Geräteschuppen sind deshalb nicht erlaubt, wohl aber eine mobile Gerätebox. Sie darf bis zu 1,50 Meter breit, einen Meter tief und 1,30 Meter hoch sein.